Vom 17. bis 30. Januar findet das Volksbegehren „Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen!“ (Kurzbezeichnung: „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“) statt.
Die Landeshauptstadt München bietet hierfür folgende Eintragungsräume an:
Nr. Bezeichnung und Anschrift barrierefrei
1 Kreisverwaltungsreferat, Wahlamt, Ruppertstraße 19, Erdgeschoss, Bürgerbüro, Wartezone 2, Zimmer 0047 ja
2 Rathaus, Stadt-Information im Rathaus, Marienplatz 8 ja
3 Bezirksinspektion Mitte, Tal 31, 2. Obergeschoss, Zimmer 201 ja
4 Bezirksinspektion Nord, Leopoldstraße 202 a, Rückgebäude nein
5 Bezirksinspektion Ost, Trausnitzstraße 33 (Eingang auch Friedenstraße 40), Erdgeschoss, Zimmer 0.421 ja
6 Bezirksinspektion Süd, Implerstraße 9, 3. Obergeschoss, Zimmer B 306 nein
7 Bezirksinspektion West, Landsberger Straße 486, Zimmer 0040 ja
Die Eintragungsräume sind zu nachfolgenden Zeiten geöffnet:
Stadt-Information im Rathaus (Eintragungsraum Nr. 2) :
Montag bis Freitag 10.00 - 20.00 Uhr
Samstag, 19. Januar 10.00 - 16.00 Uhr
Samstag, 26. Januar 10.00 - 16.00 Uhr
Sonntag, 27. Januar 10.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch, 30. Januar 08.00 - 20.00 Uhr
Bezirksinspektionen und Wahlamt (Eintragungsräume Nr. 1 und Nr. 3 bis 7):
Montag und Mittwoch 07.30 - 16.30 Uhr
Dienstag 08.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 16.30 Uhr
Freitag 07.30 - 12.00 Uhr
Samstag, 19. Januar nicht geöffnet
Samstag, 26. Januar 10.00 - 16.00 Uhr
Sonntag, 27. Januar 10.00 - 16.00 Uhr
Dienstag, 29. Januar 08.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch, 30. Januar 08.00 - 20.00 Uhr
Eintragungsberechtigt sind Personen,
- die Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind,
- das 18. Lebensjahr am letzten Tag der Eintragungsfrist (30. Januar) vollendet haben und
- seit mindestens drei Monaten (also seit 30. Oktober 2012) in Bayern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben.
Nicht eintragungsberechtigt sind Personen,
- die ihre melderechtliche Hauptwohnung außerhalb Bayerns haben,
- die infolge Richterspruchs das Stimmrecht nicht besitzen,
- für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten eine Betreuerin/ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist, oder
- die sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 i.V.m. § 20 des Strafgesetzbuchs in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden.
Eintragungsberechtigung in den Münchner Eintragungsstellen
In den Münchner Eintragungsstellen kann sich nur eintragen, wer in einem Wählerverzeichnis der Landeshauptstadt München eingetragen ist oder einen Eintragungsschein besitzt.
- Stimmberechtigte, die am 13. Dezember 2012 in München mit Hauptwohnung gemeldet waren, wurden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
- Stimmberechtigte, die ihre melderechtliche Hauptwohnung in einer anderen bayerischen Gemeinde haben und dort im Wählerverzeichnis eingetragen sind, müssen in Ihrer Heimatgemeinde vorher einen Eintragungsschein beantragen, um sich in einem Münchner Eintragungsraum für das Volksbegehren eintragen zu können.
Eintragung durch Hilfsperson
Eine Abstimmung per Brief ist bei Volksbegehren nicht möglich. Wer wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung während der gesamten Eintragungszeit nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage ist, einen Eintragungsraum aufzusuchen, kann die Eintragung dadurch bewirken, dass er schriftlich einen Eintragungsschein beantragt und auf diesem an Eides statt versichert, dass er seine Unterstützung des Volksbegehrens erklärt und eine von ihm beauftragte Hilfsperson die Eintragung im Eintragungsraum für ihn vornimmt.
Alle Auskünfte rund um die Abwicklung des Volksbegehrens in der Landeshauptstadt München erteilt das Wahlamt unter Telefon 2 33-9 62 33.